16. MwSt.-Umstellung
Das Kapitel zur MwSt.-Umstellung haben wir nun weitestgehend wieder herausgenommen, da wir davon ausgehen, daß alle Kunden umgestellt haben.
Neu in der Software (23.07.2020) ist hingegen die Funktion, das Frühstück und die Getränke, jeweils pauschal in Essen und Getränke zu unterteilen.
Das ist deshalb notwendig, weil das Frühstücks-Essen und die Frühstücks-Getränke mit unterschiedlichen MwSt.-Sätzen abgerechnet werden müssen. Man hat zwar auf eine Sonderlösung mit einheitlicher MwSt. gehofft - dies ist aber leider nicht geschehen.
Die Unterteilung in zwei Pauschalen darf nach unserem Wissen im "vernüftigem Rahmen" geschehen, da eine individuelle Zählung (z.B. beim Bufett) praktisch nicht machbar ist.
Dazu gibt es in den Grundeinstellungen der Software unterhalb des Frühstückspreises nun das Feld "Davon Getränkepauschale". Tragen Sie dort z.B. den Wert von 2,00 Euro ein. Wenn Sie oberhalb einen Frühstückspreis von € 7,00 angegeben haben, wird in der Rechnung das Essen mit € 5,- (ermässigte MwSt) und die Getränkepauschale mit € 2,- (normale MwSt.) ausgewiesen.
16.1 Gesetzeslage
Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, wird (in Deutschland) der normale MwSt.-Satz von 19% auf 16% und der ermässigte MwSt.-Satz von 7% auf 5% gesenkt.
Dies gilt für einen begrenzten Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Dez. 2020.
Zusätzlich wurde der MwSt.-Satz für das Hotel-Frühstück vom 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 vom normalen auf den ermässigten MwSt.-Satz gesenkt.
Unklar ist noch, was mit den Frühstücks-Getränken passieren soll. In einem "normalen" Restaurant müssen Getränke zum vollen MwSt.-Satz versteuert werden,
das Essen jedoch nur zum ermässigen Steuersatz.
Da das Frühstück
überall pauschal abgerechnet wird, ist es technisch und insbesondere auch praktisch kaum möglich dies in Getränke und Speisen zu unterteilen. Wir gehen davon aus, daß das komplette Frühstück inkl. Getränke mit
dem ermässigten MwSt.-Satz abgerechnet werden kann - alles andere wäre Quatsch.
Da die Sache (unseres Wissens / Stand 22.06.2020) noch nicht ganz klar gelöst ist, fragen Sie Ihren Steuerberater - wir können, wollen und dürfen keine steuerliche Beratung machen.
Alles, was wir im nachfolgenden Kapitel bzgl. der Umstellung vorschlagen oder zeigen, bezieht sich darauf, daß das komplette Frühstück ab 01. Juli 2020 zum ermässigten Steuersatz
angeboten wird.
16.2 Umstellung
Da die Verabschiedung des MwSt.-Gesetztes zur MwSt.-Umstellung erst am 29.06.2020 durch Bundestag und Bundesrat erfolgte (also 2 Tage vor der Gültigkeit!), war es uns nicht möglich so kurzfristig in das Programm eine automatische Umstellung einzubauen, da dieses 3 bis 4 Wochen in Anspruch nimmt bis so etwas perfekt läuft.
Deshalb muss die Umstellung jeder von Hand in den Einstellungen machen - es ist ganz einfach!
Bevor Sie umstellen, lesen sich Kapitel 16.1 durch und befragen Ihren Steuerberater. Wir sind keine Steuerexperten und zeigen Ihnen hier am
Beispiel des Leidringer-Gästehauses wie die Umstellung erfolgen kann.
Schritt 1: Buchungen unterteilen
Wenn Sie Reservierungen haben, deren Check-In vor dem 30.06.2020 ist und der Check-Out am 01.07.2020 oder später ist, müssen Sie
aus der einen Reservierung eine Zweite machen.
Beispiel: Ein Gast reist am 28.06.2020 an und möchte am 02.07.2020 abreisen.
Sie verkürzen die Reservierung indem Sie das Abreisedatum auf den 30.06.2020 setzen. Machen Sie von der Reservierung
eine Kopie (Schaltfläche: Kopie mit Kunde) oder legen Sie eine zweite Reservierung für den Gast an. Reservieren Sie den Gast nochmals vom 30.06. bis zum 02.07.2020. Sie haben für den Gast
und das Zimmer nun zwei Reservierungen.
Das machen Sie bei allen bestehenden Reservierungen die zwei oder mehr Übernachtungen haben und am oder vor dem 29.06.2020 anreisen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, wenn Sie die Buchungen teilen, die Putzlisten und die Anreiselisten nicht mehr stimmen - diese müssen von Hand korrigiert werden.
Schritt 2: Alle Rechnungen bis zum Check-Out am 30.06.2020 ausdrucken.
Alle Rechnungen bis zum Check-Out am 30.06.2020 müssen erstellt/ausgedruckt werden. Diese werden mit den
bisherigen MwSt.-Sätzen erstellt.
Es ist egal, wann Sie dies machen - auf jeden Fall aber bevor Sie Schritt 3 ausführen.
Schritt 3: Grundeinstellungen umstellen.
Sie gehen im Hauptmenü auf Einstellungen und dann auf Grundeinstellungen.
Hier müssen Sie 3 Dinge ändern:
-
Den normalen MwSt.-Satz ändern Sie von "19,00" auf "16,00"
-
Den ermässigten MwSt.-Satz ändern Sie von "7,00" auf "5,00"
-
Den MwSt.-Satz für das Frühstück/Servicepauschale ändern Sie von "Normal" auf "Ermässigt"
Vergessen Sie nicht auf "Daten speichern" zu klicken.
Schritt 4: Fertig.
Haben Sie die Grundeinstellungen geändert, werden alle neuen Rechnungen, die Sie aus einer Reservierung
erstellen mit den aktuell eingestellten Daten erstellt.
Wenn Sie eine (alte) bestehende Rechnung nochmals ausdrucken, bleiben die alten MwSt.-Sätze erhalten - also alles OK.
16.3 Besonderheiten / Falsche Rechnung erstellt
Wenn eine Rechnung aus irgendwelchen Gründen mit der falschen MwSt. gedruckt wurde, nutzt es nichts die Grundeinstellungen entsprechend richtig zu ändern und
die Rechnung nochmals zu drucken - die Rechnung wird sich nicht ändern.
Wenn die MwSt. Ihrer Rechnung also aus irgendwelchen Gründen falsch ist (z.B. weil Sie zu früh oder zu spät umgestellt haben) machen Sie folgendes:
1. Entfernen Sie in der Buchung der falschen Rechnung ganz unten bei Rechnungseinstellungen unter Status das "R" (oder klicken auf das Papierkorbsymbol rechts daneben).
2. Gehen Sie im Hauptmenü auf Einstellungen und dann auf Grundeinstellungen. Machen Sie die normale MwSt. auf 16%, die ermässigte auf 5% und das Frühstück stellen Sie auf "Ermässigt". Klicken Sie auf Speichern .
3. Gehen Sie in die Reservierung und drucken die Rechnung nochmals aus.
Genauso Verfahren Sie, wenn eine "alte" Rechnung mit den neuen Sätzen ausgedruckt wurde. Sie stellen die normale MwSt auf 19% die ermässigte MwSt auf 7% und das Frühstück auf "Normal" (Speichern nicht vergessen).
Löschen Sie den Rechnungsstatus "R" aus der Reservierung und drucken neu aus - ganz einfach!
16.4 Sammel-/Sonderrechnung
In der Sammel-/Sonderrechnung (Menüpunkt Weitere Funktionen) können Sie die MwSt. in jeder Abrechnungszeile als Zahl von Hand eintragen.
Da es noch nicht sicher ist, ob wir (wegen schon lange vorgebuchtem Urlaub) diesen Programmpunkt automatisch auf die neuen Sätze umstellen können, sollten Sie die MwSt. bei Sammel-Sonderrechnungen immer überprüfen und ggfs. die Zahl direkt in der Aufstellung ändern und die Rechnung neu ausdrucken.